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Allgemeine Bedingungen

Folgende allgemeine Bedingungen regeln alle Beziehungen zwischen dem Mieter-Kunden einerseits und der N.V. (AG) Jonckershof andererseits :

1.   Reservierungen – Buchungen : Die Buchungen sind erst recht gültig, nachdem die N.V. (AG) Jonckershof vom Mieter-Kunden den Beleg einer bereits teilweise oder völlig gezahlten Summe des Mietvertrags erhalten hat.  Der Mieter-Kunde erklärt dabei, in Kenntnis gesetzt worden zu sein von (a.1) den im vorliegenden Vertrag genannten allgemeinen Bedingungen, von (a.2) der internen Hausordnung, von (a.3) den Polizeivorschriften, damit einverstanden zu sein, sich ebenfalls dazu zu verpflichten, sie zu beachten, seine Reisegefährten darauf hinweisen zu wollen, dab sie sie ebenfalls beachten müssen.  Der Mietvertrag gilt auch erst (b) nach der Zahlung der geschuldeten Beträge, wie erörtert in Punkt 3 im weiteren.  Minderjährige Mieter-Kunden müssen den Mietvertrag von einem ihrer Eltern oder Vormunde unterzeichnen lassen. Ansonsten wird ein Mietvertrag nur mit Familienvorständen, die sich auch als solche bekanntmachen und für sämtliche in vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen erwähnten Verpflichtungen haftbar machen müssen, abgeschlossen. Reservierungen auf Namen einer Gruppe werden deshalb nicht akzeptiert, es sei denn, es wäre ganz ausdrücklich und schriftlich genehmigt worden. Bei der Feststellung eines Mibbrauchs oder Betrugs behält sich die N.V. (AG) Jonckershof, unbeschadet weiter geforderter Entschädigungen, das Recht vor, den Zugang in die vermieteten Räume zu verweigern (siehe ebenfalls Artikel 8).

 2.   Preise : Im Mietvertrag ist die Rede von einer Kaution, vom Mietpreis und von zusätzlichen Kosten verschiedener Art, die alle in EURO angegeben werden, es sei denn, es wäre ausdrücklich im Mietvertrag anders bestimmt. (a) Die erwähnte Kaution ist kein Teil des Mietpreises und wird also innerhalb von vierzehn Tagen nach Vermietungsablauf, wie im Mietvertrag angegeben, zurückerstattet, unter der Bedingung dab der Mieter-Kunde all seine  Verpflichtungen erfüllt hat. (b) Der angegebene Mietpreis umfabt alle Kosten und Gebühren, die gelten im Augenblick, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde, jedoch mit Ausname für (b.1) die Miete von Zählgeräten, den Wasser-, Strom- und Gasverbrauch (für den Ort Oostduinkerke) gemäb den Angaben dieser Zählgeräten und zum Kostenpreis, für (b.2) die zusätzlichen Dienstleistungen, um die der Mieter-Kunde uns eventuell gebeten hat, und für (b.3) den eventuellen vom Mieter-Kunden verursachten Schaden. (c) Die verschiedenen angegebenen zusätzlichen Dienstleistungen (z.B. Reinigung nach Vermietungsablauf, Beteiligung an den Neuvermietungskosten, Kindermöbel, usw.) umfassen die einzelnen Kosten für alle zusätzlichen Dienstleistungen, um die der Mieter-Kunde extra gebeten hat. Sie sind nicht Teil des Mietpreises und müssen während der Reservierung beauftragt werden (5 im weiteren).

3.   Zahlungen : (a) Die Hälfte des Mietpreises mub innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der schriftlichen Bestätigung des Mietvertrags beglichen werden. (b) Der Saldo des Mietpreises, (c) die Kaution und (d) die zusätzlichen Dienstleistungen, um die der Mieter-Kunde eventuell extra gebeten hat, müssen spätestens einen Monat vor dem Mietanfang beglichen werden. Bei einer Buchung im Laufe des Monats (d.h. 30 Tage) vor dem Mietanfang müssen sofort die Kaution, der Mietpreis und die Kosten für eventuelle zusätzliche Dienstleistungen gezahlt werden. Bei einer verspäteten Zahlung ist die N.V. (AG) Jonckershof dazu berechtigt, ohne vorhergehende Inverzugsetzung den Mietvertrag einseitig rückgängig zu machen. Die bereits gezahlten Beträge werden dann nicht zurückerstattet.

 4.   Ankunft – Abfahrt / Schlüsselabholung und -rückgabe : Die Schlüsselabholung bei der Ankunft im Ferienpark und die Schlüsselrückgabe bei der Abfahrt aus dem Ferienpark sind erst möglich am Tag und zur Stunde, die im Mietvertrag erwähnt werden. Die angegebene Ankunftsstunde gibt die Zeit an, zu der die Miete am frühesten eingehen kann ; die angegebene Abfahrtsstunde gibt die Zeit an, zu der die Miete am spätesten ablaufen kann. Bei einer verspäteten Ankunft oder frühzeitigen Abfahrt mub der Mieter-Kunde die N.V. (AG) Jonckershof davon rechtzeitig in Kenntnis setzen, um ihr die Möglichkeit zu bieten, die notwendigen Mabnahmen treffen zu können.

5.   Änderungen : Bis spätesten einen Monat vor der Ankunft können auf Wunsch des Mieters-Kunden und sofern wie möglich, Änderungen der verschiedenen zusätzlich beauftragten Dienstleistungen vorgenommen werden oder kann die Mietperiode verlängert werden, wofür, auber eventuellen sonstigen Zahlungen, eine Pauschalverwaltungsgebühr (12,5 EURO) pro Mietvertragsänderungsantrag angerechnet werden wird. Das gleiche Verfahren gilt, wenn von seiten der N.V. (AG) Jonckershof an den zusätzlich vom Mieter-Kunden beauftragten Dienstleistungen Änderungen vorgenommen werden, oder die Mietperiode geändert werden mub.  Diese Änderungen können ab nur schriftlich beantragt werden.

 6.   Stornierung : Bei einer Absage dem Tode des Mieters-Kunden oder eines Mitglieds seiner Familie zufolge werden alle bereits gezahlten Beträge zurückgezahlt, ohne dab irgendeine Entschädigung dem Mieter-Kunden angerechnet werden wird, allerdings unter der Bedingung dab die Vermietungsgesellschaft, die N.V. (AG) Jonckershof, noch vor dem Mietanfang, schriftlich und per Einschreiben von der Stornierung in Kenntnis gesetzt worden ist. Alle sonstigen Annullierungen, aus egal welchem Grund, es sei denn, der Mieter-Kunde könnte einen Fall höherer Gewalt nachweisen, werden die in den Mietvertrag aufgenommenen Verpflichtungen, die der Mieter-Kunde eingegangen ist, nicht aufheben. Die Beteiligung an jeder Neuvermietung wird deswegen auch nachdrücklich empfohlen (7 im weiteren). Eine Entschädigung, ausgenommen die obengenannte Verwaltungsgebühr für die Mietvertragsänderung, wird nicht geschuldet sein, wenn der Mieter-Kunde selbst zur Zeit der Stornierung, und nicht später, einen gleichwertigen Mieter herbeibringt.

 7.   Versicherung gegen Rücktritts- und Neuvermietungskosten : Gegen Zahlung von 4% des Mietpreises, mit einem Mindestbetrag in Höhe von 10,–EURO, kann man sich sicherstellen gegen die Kosten, die entstehen durch die Stornierung wegen einer plötzlichen Krankheit oder einer durch einen Unfall verursachten Verletzung des Mieters-Kunden oder eines Mitglieds seiner Familie (a) – unbeschadet des Rechts der Vermietungsgesellschaft, diesen Zustand vom einem Kontrollarzt überprüfen und bestätigen zu lassen – oder wegen des Todes (b) eines Familienmitglieds ersten Grads. Dieser Versicherungsbeitrag gegen Rücktritts- und Neuvermietungskosten ist nur zur Zeit der Buchung selbst möglich und bietet eine Kostendeckung ab dem Tag der Buchung bis zum Tag, der dem Tag des Mietanfangs, wie im Mietvertrag angegeben, vorangeht.

 8.   Haftung : Weder die N.V. (AG) Jonckershof noch der Eigentümer der vermieteten Liegenschaft kann haftbar gemacht werden für Verlust, Schaden, Körperschaden oder Unfälle, der bzw. die von egal wem oder welchem Umstand verursacht worden ist/sind, und der bzw. die Personen und/oder Gütern zugefügt worden ist/sind während oder infolge eines Aufenthalts im Bungalow-Ferienpark bzw. Ferienappartement. Auberdem kann die N.V. (AG) Jonckershof nicht haftbar gemacht werden für unvorhersehbare Ereignisse (wie zum Beispiel – ohne dabei ein einschränkendes Verzeichnis zu geben – : Streiks, Feuer, Seuchen, Witterungsverhältnisse, usw.), die für den Mieter-Kunden eventuell hinzukommende Reise- oder Aufenthaltskosten mit sich bringen könnten. Wenn sich noch vor oder erst während der Mietperiode auberordentliche Vorkommnisse ereignen, die der N.V. (AG) Jonckershof zur Zeit, in der der Mietvertrag abgeschlossen wurde, nicht bekannt sein konnten, und die, wenn sie ihr zu jener Zeit bekannt gewesen wären, triftige Gründe bedeutet hätten, um diesen Mietvertrag nicht abschlieben zu lassen, behält sie sich das Recht vor, ohne irgendeine Entschädigung einseitig den Vertrag mit dem Mieter-Kunden teilweise oder ganz rückgängig zu machen. Wenn sie das tatsächlich tut (a) noch vor dem Anfangsdatum der Mietperiode, wird sie dem Mieter-Kunden alle von ihm bereits gezahlten Beträge zurückerstatten ; wenn sie das aber tut (b) während der Mietperiode selbst, wird sie dem Mieter-Kunden alle vom ihm bereits gezahlten Beträge in bezug auf diesen Mietvertrag zurückerstatten, den Mietpreis und alle zusätzlichen Kosten im Verhältnis zu der Anzahl der Tage der Bewohnung ausgenommen. In jedem Fall, in dem die N.V. (AG) Jonckershof seinen Verpflichtungen laut Vertrag nicht nachgekommen wäre, ist die Haftung der N.V. (AG) Jonckershof immer beschränkt auf höchstens den vereinbarten Mietpreis. In bezug auf die Schadenveranschlagung sind die Parteien sich darüber einig, daß der Schaden aufgrund der anhand eines Beleges nachweisbaren Kosten und Spesen veranschlagt, und dab nicht irgendwelches Schmerzensgeld angerechnet werden wird.

 9.   Haftung für Gegenstände : Der Mieter-Kunde soll die gemietete Liegenschaft beziehen und benutzen wie ein sorgsamer Familienvater, was unter anderem bedeutet, dab er die gemietete Liegenschaft mit Sorgfalt und gemäb der ursprünglichen Bestimmung des Gebäudes benutzen und pflegen wird, dab er allen von ihm selbst verursachten Schaden sofort melden und vergüten wird, und dab er bei der Abfahrt die gemietete Liegenschaft saubermachen wird. Die zahl der Personen, die die gemietete Liegenschaft beziehen dürfen, wird von der genauen Anzahl der Schlafplätze bestimmt. Pro Person und pro Nacht der Überschreitung dieser Personenzahl wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 75,–EURO von der zurückzugebenden Kaution abgezogen. Der Mieter-Kunde wird den eventuell von ihm gemerkten Schaden an der vermieteten Liegenschaft und – falls es ein Inventar der im Gebäude befindlichen Gegenstände gibt – an den ins Inventar eingetragenen Gegenständen innerhalb von achtzehn Stunden nach Mietanfang schriftlich der N.V. (AG) Jonckershof melden. Diese Verpflichtung gilt auch für die Sauberkeit der bei Ankunft vorgefundenen Mietwohnung.

 10. Beschwerden : Trotz unserer Besorgnisse und Bemühungen wäre es möglich, dab man eine begründete Beschwerde hätte. Eine Beschwerde wird an Ort und Stelle und sofort der N.V. (AG) Jonckershof gemeldet und zusammen mit ihr bestätigt werden, um deren Ursache ebenfalls unverzüglich beheben zu können. Später als acht Tage nach der Abfahrt aus der gemieteten Liegenschaft durch den Mieter-Kunden wird keine einzige Beschwerde mehr entgegengenommen werden.

 11. Mietpreisaufteilung : Der im Mietvertrag erwähnte Mietpreis ist, was die möblierten Liegenschaften betrifft, zusammengesetzt aus 90 % für die Liegenschaft an sich und 10 % für  die Möbel, die Innenausstattung und den Hausrat (so in der Steuererklärung)

12. Allgemeines : Der Mieter-Kunde darf nie weitervermieten und braucht die schriftliche Genehmigung der N.V. (AG) Jonckershof, um höchstens ein Haustier gegen Mehrpreis (laut Tarifliste) in der gemieteten Liegenschaft zu halten. Die im Mietvertrag erwähnten Preise wurden berechnet aufgrund der üblichen Kosten und Gebühren, die gelten im Augenblick, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wird. Wenn diese üblichen Kosten und Gebühren von seiten der Versorgungsgesellschaften beziehungsweise von der Behörde erhöht werden zwischen dem Augenblick, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wird, und dem Anfangsdatum der Miete, behält sich die N.V. (AG) Jonckershof das Recht vor, auch die im Mietvertrag erwähnten Preise verhältnismäbig zu erhöhen. Wenn sie das tatsächlich tut und die Erhöhung sich auf mehr als 10 % des vom Mieter-Kunden zu zahlenden Mietpreises im Augenblick, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde, und der von ihm zu zahlenden eventuellen zusätzlichen Dienstleistungen beläuft, kann der Mieter-Kunde innerhalb eines Monats, nachdem er davon benachrichtigt worden ist, den Mietvertrag einseitig rückgängig machen und wird er alle von ihm in Zusammenhang zum Mietvertrag gezahlten Beträge, jedoch ohne irgendeine Entschädigung, zurückerstattet. Nur die Gerichtshöfe von Oostende/Ostende sind zuständig, um die eventuellen Rechtsstreite zur Kenntnis zu nehmen und darüber ein Urteil ergehen zu lassen, und zwar entsprechend dem belgischem Recht, das in diesen Fällen nur anwendbar ist.

 13. Kaution : Bei einer Nichtbeachtung der internen Hausordnung und der Polizeivorschriften wird ein Schadenersatz angerechnet, den die Parteien pauschal auf die gleiche Höhe wie die der geleisteten Kaution veranschlagen, unbeschadet des Rechts, die  Entschädigung für einen eventuell höheren Schaden gegen Vorlegung der erforderlichen Belege zu fordern.

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